Rabattrechner
Zwei kombinierte Rabatte ergeben nicht die Summe der beiden Prozentwerte. Tragen Sie Originalpreis und beide Nachlässe ein, und Sie sehen Endpreis, Ersparnis und den effektiven Rabatt, der tatsächlich dabei herauskommt.
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Eingaben
Der Preis vor Abzug jeglicher Rabatte.
Der erste Rabatt als Prozentwert zwischen 0 und 100.
Ein zweiter Rabatt auf den bereits reduzierten Preis. Bei nur einem Angebot auf 0 stehen lassen.
Ergebnis
- Endpreis
- 56,00€
- Ersparnis
- 44,00€
- Effektiver Rabatt
- 44,00%
- Preis nach dem ersten Rabatt
- 70,00€
100 × (1 − 0,3000) × (1 − 0,2) = 56,00 → 1 − 0,7000 × 0,8000 = 44,00%
So wird gerechnet
FormelEndpreis = Originalpreis × (1 − d₁) × (1 − d₂); effektiver Rabatt = 1 − (1 − d₁) × (1 − d₂)
Ein Rabattrechner beantwortet zwei Fragen gleichzeitig. Die erste ist reine Rechenarbeit: Was kostet der Artikel an der Kasse tatsächlich? Die zweite entscheidet darüber, ob ein Angebot wirklich gut ist: Wie viel Prozent spare ich gemessen am ursprünglichen Preis? Bei einem einzelnen Rabatt fallen beide Antworten zusammen, weshalb der Unterschied den meisten nie auffällt. Sobald jedoch ein zweiter Nachlass auf den bereits reduzierten Preis kommt, laufen die Antworten auseinander – und genau in dieser Lücke bewegt sich ein großer Teil der Rabattwerbung im Einzelhandel.
Die Rechnung selbst ist unkompliziert. Ein Rabatt von d Prozent bedeutet, dass Sie noch (1 − d/100) des Preises zahlen: Bei 30 % bleiben also 70 % des Preises stehen. Kommt ein zweiter Rabatt hinzu, wird erneut multipliziert: Endpreis = Originalpreis × (1 − d₁) × (1 − d₂). Dieser Rechner zeigt zusätzlich den Zwischenschritt, also den Preis nach dem ersten Rabatt. Genau dieser Zwischenwert ist die Bezugsgröße für den zweiten Nachlass, und wer ihn sieht, versteht das Endergebnis deutlich schneller.
Damit sind wir beim eigentlichen Grund für diesen Rechner: Kombinierte Rabatte addieren sich nicht. Ein Schild mit „30 % reduziert, zusätzlich 20 % an der Kasse“ bedeutet keinen Rabatt von 50 %. Nehmen wir einen Artikel für 100 €. Der erste Nachlass bringt ihn auf 70 €. Der zweite Nachlass beträgt 20 % von 70 €, also 14 € – nicht 20 % von 100 €. Sie zahlen am Ende 56 € und sparen 44 €, der effektive Rabatt liegt also bei 44 %. Die fehlenden sechs Prozentpunkte sind kein Rundungsfehler, sondern die logische Folge davon, dass der zweite Rabatt auf eine kleinere Bezugsgröße wirkt als der erste.
Diese Differenz lässt sich exakt vorhersagen. Zwei kombinierte Rabatte ergeben zusammen d₁ + d₂ − d₁ × d₂, der Verlust gegenüber der naiven Addition entspricht also immer genau dem Produkt der beiden Rabattsätze. Bei 30 % und 20 % ist dieses Produkt 0,30 × 0,20 = 0,06 – exakt die sechs Prozentpunkte von oben. Je größer die Rabatte, desto größer die Lücke: Zweimal 50 % ergeben 75 % und nicht 100 %, denn die Hälfte eines halbierten Preises ist immer noch ein Viertel des Originalpreises. Egal wie viele prozentuale Rabatte Sie stapeln, 100 % werden nie erreicht: Der Preis wird stets nur mit Zahlen kleiner als eins multipliziert und nähert sich der Null, ohne sie zu berühren.
Eine praktische Folge der Multiplikation ist, dass die Reihenfolge keine Rolle spielt. Erst 30 % und dann 20 % ergibt exakt denselben Endpreis wie erst 20 % und dann 30 %, weil die Multiplikation kommutativ ist. Anders sieht es aus, sobald einer der Nachlässe ein fester Betrag statt eines Prozentsatzes ist: 20 € Rabatt und danach 25 % ist nicht dasselbe wie 25 % und danach 20 € Rabatt. Auch Skonto auf einer Rechnung folgt dieser Logik – zwei Prozent Skonto auf einen bereits rabattierten Rechnungsbetrag wirken multiplikativ, nicht additiv. Dieser Rechner behandelt den reinen Fall Prozent auf Prozent, also genau die Konstellation, bei der am häufigsten falsch gerechnet wird.
Wie belastbar der Streichpreis ist, regelt in Deutschland seit dem 28. Mai 2022 die Preisangabenverordnung. Nach § 11 PAngV muss ein Händler bei jeder Bekanntgabe einer Preisermäßigung gegenüber Verbrauchern den niedrigsten Gesamtpreis angeben, den er in den letzten 30 Tagen vor der Ermäßigung verlangt hat. Damit lässt sich ein Streichpreis nicht mehr kurz vor der Aktion nach oben setzen. Ausgenommen sind individuelle Nachlässe sowie verderbliche Ware, bei der die Reduzierung dem drohenden Verderb geschuldet ist. Getrennt davon steht die UVP, die unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers: Sie ist kein früherer eigener Verkaufspreis, sondern ein Vergleichswert, und ein Prozentwert gegenüber der UVP sagt deshalb nichts darüber aus, ob Sie gestern schon günstiger gekauft hätten.
Eine typisch deutsche Aktionsform rechnet sich anders, als sie klingt: „Wir schenken Ihnen die Mehrwertsteuer“. Bei dem Regelsteuersatz von 19 % wird aus 119 € nicht ein Preis von 100 € mit 19 % Rabatt, sondern ein Nachlass von 19 € auf 119 €. Das sind 19 ÷ 119 = 0,1597, also 15,97 %. Bei einem ermäßigten Satz von 7 % sind es entsprechend 7 ÷ 107 = 6,54 %. Wer die Aktion mit einem echten Rabatt vergleichen will, trägt hier 15,97 statt 19 ein. Dasselbe Muster gilt für Skonto: Zwei Prozent Skonto auf einen bereits rabattierten Rechnungsbetrag wirken multiplikativ und nicht additiv.
Zwei Randfälle sind erwähnenswert. Steht der zweite Rabatt auf null, entspricht der effektive Rabatt exakt dem ersten Rabatt – eine schnelle Kontrolle: Geben Sie 25 und 0 ein, muss 25 % herauskommen. Und wäre der Originalpreis null, ließe sich überhaupt kein effektiver Rabatt bilden, denn eine Ersparnis lässt sich nicht als Anteil von nichts ausdrücken. Deshalb verlangt dieser Rechner einen Originalpreis größer als null, statt diesen Fall mit einer Sonderregel abzufangen.
Der eigentliche Nutzen liegt im Vergleich von Angeboten, die absichtlich schwer vergleichbar sind. „40 % auf alles“ wirkt stärker als „30 % plus zusätzliche 20 % für Kartenkunden“, solange man den Stapel falsch zusammenrechnet – tatsächlich sind es 44 %, und damit gewinnt das zweite Angebot. Wichtig ist außerdem die Bezugsgröße: Alle Prozentwerte hier beziehen sich auf den Originalpreis, den Sie eingeben. Ein künstlich hoch angesetzter Streichpreis erzeugt sonst einen beeindruckenden effektiven Rabatt, der praktisch wenig bedeutet.
Als Gewohnheit lohnt sich vor allem eine: Rechnen Sie jedes Angebot zuerst in einen einzigen effektiven Prozentwert um, bevor Sie es mit einem anderen vergleichen. Kombinierte Prozentwerte, geschenkte Mehrwertsteuer, Mengenrabatte und ein fester Eurobetrag sind vier Formen derselben Sache, und erst der effektive Satz stellt sie auf dieselbe Achse. Sobald ein Angebot eine einzige Zahl ist, bleibt die eigentliche Frage übrig, und die lässt sich ehrlicher beantworten: Hätten Sie den Artikel zu diesem Preis ohnehin gekauft?
Häufige Fragen
- Sind 30 % plus zusätzliche 20 % dasselbe wie 50 % Rabatt?
- Nein, es ergibt einen effektiven Rabatt von 44 %. Der zweite Nachlass wird auf den bereits reduzierten Preis angewendet, nicht auf den Originalpreis: Aus 100 € werden erst 70 € und dann 56 €. Ein Addieren der Prozentwerte wäre nur richtig, wenn sich beide auf den Originalpreis bezögen – so funktionieren kombinierte Rabatte an der Kasse aber nicht. Bei echten 50 % würden Sie 50 € zahlen, also 6 € weniger.
- Wie berechne ich den effektiven Rabatt zweier kombinierter Nachlässe?
- Multiplizieren Sie die jeweils verbleibenden Anteile und ziehen Sie das Ergebnis von eins ab: effektiv = 1 − (1 − d₁) × (1 − d₂). Für 30 % und 20 % ergibt das 1 − 0,70 × 0,80 = 0,44, also 44 %. Gleichwertig ist die Formel d₁ + d₂ − d₁ × d₂, an der man direkt sieht, dass gegenüber der reinen Addition immer das Produkt der beiden Sätze verloren geht.
- Ändert die Reihenfolge der Rabatte den Endpreis?
- Bei prozentualen Rabatten nicht – die Multiplikation ist kommutativ, erst 30 % und dann 20 % ergibt dasselbe wie umgekehrt. Anders ist es, wenn einer der Nachlässe ein fester Eurobetrag ist; dann ist die Reihenfolge entscheidend und der Prozentrabatt zuerst ist für Sie meist der teurere Weg. Auch Mindestbestellwerte für Gutscheine können die Reihenfolge in der Praxis relevant machen.
- Warum entspricht der effektive Rabatt dem ersten Rabatt, wenn der zweite auf null steht?
- Ein Rabatt von null Prozent multipliziert den Preis mit 1 und lässt ihn damit unverändert, sodass die Kombination auf den einzelnen ersten Rabatt zusammenfällt. Das ist das erwartete Verhalten und eine bequeme Kontrolle für den Rechner. Nutzen Sie das zweite Feld nur, wenn tatsächlich ein weiteres Angebot auf den Aktionspreis obendrauf kommt.
- Wie viel Rabatt sind „geschenkte Mehrwertsteuer“ wirklich?
- Bei 19 % Regelsteuersatz sind es 15,97 %, nicht 19 %. Der Nachlass beträgt 19 € auf einen Bruttopreis von 119 €, und 19 ÷ 119 ergibt 0,1597. Beim ermäßigten Satz von 7 % sind es 6,54 %. Tragen Sie deshalb 15,97 beziehungsweise 6,54 in das Rabattfeld ein, wenn Sie eine solche Aktion mit einem echten Prozentrabatt vergleichen wollen.
- Worauf muss sich ein Streichpreis in Deutschland beziehen?
- Auf den niedrigsten Gesamtpreis der letzten 30 Tage. § 11 der Preisangabenverordnung verlangt diese Angabe seit dem 28. Mai 2022 bei jeder Bekanntgabe einer Preisermäßigung gegenüber Verbrauchern; Ausnahmen gelten für individuelle Nachlässe und für verderbliche Ware. Eine unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers ist etwas anderes: Sie ist kein früherer eigener Verkaufspreis und taugt deshalb nur eingeschränkt als Maßstab dafür, wie gut ein Angebot wirklich ist.
- Kann ein Artikel durch genug gestapelte Rabatte kostenlos werden?
- Mit prozentualen Rabatten nicht. Jeder von ihnen multipliziert den Preis mit einer Zahl kleiner als eins, aber größer als null, sodass sich der Preis der Null nur annähert. Selbst drei aufeinanderfolgende Rabatte von 50 % lassen noch 12,5 % des Originalpreises stehen. Nur ein fester Abzugsbetrag, ein Rabatt von 100 % oder ein Gutschein über den Restbetrag bringt die Summe auf null.
- Ist die Mehrwertsteuer im Ergebnis enthalten?
- Der Rechner arbeitet ausschließlich mit dem Preis, den Sie eingeben. Da Preise im deutschen Einzelhandel gegenüber Verbrauchern als Bruttopreise inklusive Mehrwertsteuer ausgezeichnet werden, ist die Steuer im Ergebnis enthalten, wenn Sie einen solchen Preis eintragen. Bei Nettopreisen im B2B-Bereich rechnen Sie die Rabatte auf den Nettobetrag und schlagen die Umsatzsteuer anschließend auf; Versandkosten bleiben in beiden Fällen außen vor.
Quellen
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Zuletzt aktualisiert: 2026-08-22