Kreditraten-Rechner
Wie hoch ist die Rate, und was kostet das Darlehen am Ende insgesamt? Der Rechner zeigt beides sowie den Verlauf der Restschuld Jahr für Jahr.
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Der Gesamtbetrag, den Sie aufnehmen möchten.
Der nominale jährliche Zinssatz des Darlehens.
Der Zeitraum, über den Sie das Darlehen zurückzahlen.
Ergebnis
- Monatliche Rate
- 1.419,47€
- Gesamtbetrag
- 511.010,10€
- Gesamtzinsen
- 261.010,10€
- Laufzeit
- 360Monate
250.000 × 0,004583 / (1 − (1 + 0,004583)^−360) = 1.419,47
Aufstellung nach Jahren
Jährlich zusammengefasst. Durch Rundung können die Zeilen leicht von den Gesamtwerten oben abweichen.
| Jahr | Gezahlt (€) | Tilgung (€) | Zinsen (€) | Restschuld (€) |
|---|---|---|---|---|
| 1 | 17.034 | 3.368 | 13.666 | 246.632 |
| 2 | 17.034 | 3.558 | 13.476 | 243.075 |
| 3 | 17.034 | 3.758 | 13.275 | 239.316 |
| 4 | 17.034 | 3.970 | 13.063 | 235.346 |
| 5 | 17.034 | 4.194 | 12.839 | 231.152 |
| 6 | 17.034 | 4.431 | 12.603 | 226.721 |
| 7 | 17.034 | 4.681 | 12.353 | 222.040 |
| 8 | 17.034 | 4.945 | 12.089 | 217.095 |
| 9 | 17.034 | 5.224 | 11.810 | 211.871 |
| 10 | 17.034 | 5.519 | 11.515 | 206.352 |
So wird gerechnet
FormelMonatliche Rate: M = P × r / (1 − (1 + r)⁻ⁿ), wobei P der Darlehensbetrag, r der Monatszins (Jahreszins ÷ 12 ÷ 100) und n die Anzahl der Monatsraten ist; bei r = 0 gilt M = P / n.
Ein Annuitätendarlehen wird in gleichbleibenden, meist monatlichen Raten zurückgezahlt, die sich aus Zins- und Tilgungsanteil zusammensetzen. Diese Struktur ist bei Baufinanzierungen, Autokrediten, Ratenkrediten und den meisten anderen Kreditarten üblich. Auch wenn die monatliche Rate über die gesamte Laufzeit gleich bleibt, verschiebt sich das Verhältnis zwischen Zins- und Tilgungsanteil kontinuierlich.
Warum am Anfang vor allem Zinsen anfallen
In den ersten Jahren macht der Zinsanteil den größten Teil der Rate aus, da die Zinsen auf die noch offene Restschuld berechnet werden, die zu Beginn am höchsten ist. Bei einem Darlehen über 300.000 € mit 30 Jahren Laufzeit und 5 % Zinssatz beträgt die erste monatliche Rate rund 1.610 €, wovon etwa 1.250 € (rund 78 %) reine Zinsen sind und nur etwa 360 € tatsächlich die Restschuld verringern. Mit jeder Ratenzahlung sinkt die Restschuld, wodurch auch die monatlich anfallenden Zinsen kleiner werden und ein wachsender Teil der Rate in die Tilgung fließt. Gegen Ende der Laufzeit besteht die Rate fast vollständig aus Tilgung.
Laufzeit und Sondertilgung
Die Laufzeit selbst ist einer der größten Hebel für Rate und Gesamtkosten. Wird dasselbe Darlehen über 300.000 € bei 5 % Zinsen von 15 auf 30 Jahre gestreckt, sinkt die monatliche Rate von rund 2.372 € auf rund 1.610 €, also etwa 32 % weniger, was die monatliche Belastung spürbar senkt. Die insgesamt gezahlten Zinsen mehr als verdoppeln sich dabei jedoch: von rund 127.000 € über 15 Jahre auf rund 280.000 € über 30 Jahre, ein Unterschied von über 150.000 €. Eine kürzere Laufzeit kostet monatlich mehr, aber insgesamt deutlich weniger; eine längere Laufzeit entlastet den Monatshaushalt zu einem realen langfristigen Preis.
Rechnerisch verkürzen schon kleine Zusatzzahlungen ein Darlehen erstaunlich stark: Bei demselben Darlehen über 300.000 € mit 5 % Zinsen verkürzt eine monatliche Zusatzzahlung von nur 100 €, also rund 6 % mehr als die reguläre Rate, die Laufzeit von 30 auf etwa 26 bis 27 Jahre und spart in der Größenordnung von 40.000 € an Gesamtzinsen, ohne dass sich am Zinssatz selbst etwas ändert. Bei einer deutschen Baufinanzierung dürfen Sie diese Rechnung allerdings nicht ungeprüft auf Ihren Vertrag übertragen. Für ein Immobiliar-Verbraucherdarlehen mit gebundenem Sollzinssatz gilt § 500 Abs. 2 BGB: Während der Zinsbindung können Sie nur dann vorzeitig zurückzahlen, wenn ein „berechtigtes Interesse“ besteht, etwa beim Verkauf der Immobilie. Ein jährliches Sondertilgungsrecht ist kein gesetzlicher Anspruch, sondern eine Vertragsklausel, die viele Institute anbieten, häufig bis zu 5 % der ursprünglichen Darlehenssumme pro Jahr. Wer plant, laufend mehr zu tilgen, muss dieses Recht also vor Vertragsschluss vereinbaren.
Andere Tilgungsformen
Die meisten Ratenkredite mit festem Zinssatz nutzen diese gleichbleibende Annuität, es gibt aber auch die Alternative der Tilgung mit konstantem Tilgungsanteil, bei der jeden Monat derselbe Betrag getilgt wird und die Gesamtrate dadurch im Zeitverlauf sinkt, weil der Zinsanteil schrumpft. Bei demselben Darlehen über 300.000 €, 30 Jahre, 5 % Zinsen beginnt diese Variante mit rund 2.083 € im Monat, etwa 29 % mehr als die erste Annuitätenrate, und endet in der letzten Monatsrate bei nur noch rund 837 €; die Gesamtzinsen liegen bei rund 225.600 €, etwa 19 % weniger als die rund 280.000 € bei der Annuität. Diese Variante eignet sich für alle, die sich anfangs eine höhere Rate leisten können und die Gesamtzinsen minimieren wollen; die klassische Annuität eignet sich für alle, die eine planbare, gleichbleibende Rate für ihr Budget bevorzugen.
Sollzinsbindung und Vorfälligkeitsentschädigung
Die Sollzinsbindung ist das Konzept, an dem sich eine deutsche Baufinanzierung von einer amerikanischen unterscheidet. Der Zinssatz wird meist nur für 10, 15 oder 20 Jahre festgeschrieben; danach folgt eine Anschlussfinanzierung zu den dann geltenden Konditionen, und die Restschuld zu diesem Zeitpunkt entscheidet darüber, wie hart ein Zinsanstieg trifft. Genau hier greift ein Recht, das viele Kreditnehmer nicht kennen: Nach § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB darf ein Darlehen mit gebundenem Sollzinssatz „in jedem Fall nach Ablauf von zehn Jahren nach dem vollständigen Empfang unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Monaten“ gekündigt werden, und nach Absatz 4 kann dieses Kündigungsrecht vertraglich weder ausgeschlossen noch erschwert werden. Wer also eine Zinsbindung über 15 oder 20 Jahre abgeschlossen hat und nach zehn Jahren günstigere Zinsen vorfindet, kommt ohne Vorfälligkeitsentschädigung heraus. Dieser Rechner unterstellt einen konstanten Zinssatz über die gesamte eingegebene Laufzeit und bildet damit die Zeit innerhalb der Zinsbindung ab.
Bei der Vorfälligkeitsentschädigung kursiert eine Zahl, die für Baufinanzierungen schlicht falsch ist. Die bekannten Obergrenzen von 1 % beziehungsweise 0,5 % des zurückgezahlten Betrags stehen in § 502 Abs. 3 BGB und gelten dort ausdrücklich nur für Allgemein-Verbraucherdarlehensverträge, also für Raten- und Autokredite. Für Immobiliar-Verbraucherdarlehen nennt § 502 Abs. 1 BGB lediglich eine „angemessene Vorfälligkeitsentschädigung“ für den unmittelbaren Schaden der Bank; die konkrete Höhe folgt der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und kann bei langer Restlaufzeit deutlich über 1 % liegen. Ebenfalls nicht in dieser Rechnung enthalten sind die Kaufnebenkosten: Notar- und Grundbuchkosten, gegebenenfalls Maklerprovision und vor allem die Grunderwerbsteuer. Deren Bundessatz beträgt nach § 11 Abs. 1 GrEStG 3,5 %, doch Art. 105 Abs. 2a GG gibt den Ländern die Befugnis zur eigenen Festsetzung, weshalb Bayern beim Bundessatz geblieben ist, Sachsen seit 2023 bei 5,5 % liegt und mehrere Länder 6,5 % verlangen.
Aus dem Ergebnis wird also erst dann eine Entscheidung, wenn Sie zwei Angebote nebeneinanderlegen. Rechnen Sie jedes Angebot mit seinem Sollzins und seiner Laufzeit hier durch, um Rate und Gesamtzinsen zu vergleichen, und ziehen Sie danach den effektiven Jahreszins heran, der Bearbeitungskosten und ähnliche Nebenkosten einbezieht und deshalb regelmäßig über dem Sollzins liegt. Prüfen Sie zusätzlich zwei Vertragspunkte, die dieser Rechner nicht kennt: die vereinbarte Sollzinsbindung und ein etwaiges Sondertilgungsrecht. Die Ergebnisse dienen der ersten Orientierung und ersetzen keine individuelle Finanzierungsberatung.
Häufige Fragen
- Was ist ein Annuitätendarlehen?
- Es ist ein Darlehen mit gleichbleibender Rate, die sich aus Zins- und Tilgungsanteil zusammensetzt. Das Verhältnis der beiden Anteile ändert sich von Monat zu Monat, auch wenn die Rate selbst konstant bleibt. Fast alle Baufinanzierungen, Autokredite und Ratenkredite folgen dieser Struktur.
- Warum ist der Zinsanteil zu Beginn höher?
- Die Zinsen werden auf die aktuelle Restschuld berechnet, die zu Beginn am höchsten ist. Je weiter die Tilgung fortschreitet, desto niedriger wird die Restschuld und damit auch der Zinsanteil. Bei einer typischen 30-jährigen Finanzierung kann die erste Rate zu mehr als drei Vierteln aus Zinsen bestehen.
- Was passiert nach Ablauf der Sollzinsbindung?
- Für die Restschuld muss dann eine Anschlussfinanzierung zu den dann aktuellen Konditionen abgeschlossen werden. Dieser Rechner nimmt einen konstanten Zinssatz über die gesamte Laufzeit an und kann die Zeit danach nicht genau abbilden. Entscheidend ist deshalb, wie hoch die Restschuld am Ende der Zinsbindung noch ist, denn nur dieser Betrag wird neu verzinst.
- Kann ich nach zehn Jahren aus einer längeren Zinsbindung heraus?
- Ja. § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB gibt Ihnen zehn Jahre nach vollständigem Empfang des Darlehens ein Kündigungsrecht mit sechs Monaten Frist, unabhängig davon, ob die Zinsbindung über 15 oder 20 Jahre läuft. Nach Absatz 4 darf dieses Recht vertraglich nicht ausgeschlossen oder erschwert werden, und eine Vorfälligkeitsentschädigung fällt bei dieser Kündigung nicht an.
- Habe ich ein gesetzliches Recht auf jährliche Sondertilgungen?
- Nein. Bei einem Immobiliar-Verbraucherdarlehen mit gebundenem Sollzinssatz erlaubt § 500 Abs. 2 BGB eine vorzeitige Rückzahlung während der Zinsbindung nur bei berechtigtem Interesse. Ein jährliches Sondertilgungsrecht, oft bis zu 5 % der ursprünglichen Darlehenssumme, ist eine freiwillige Vertragsklausel und muss vor Vertragsschluss vereinbart werden. Bei allgemeinen Ratenkrediten ist die Rechtslage umgekehrt: dort dürfen Sie nach § 500 Abs. 2 Satz 1 BGB jederzeit vorzeitig zurückzahlen.
- Wie hoch darf die Vorfälligkeitsentschädigung sein?
- Das hängt von der Kreditart ab, und hier wird häufig die falsche Zahl genannt. Die Obergrenzen von 1 % beziehungsweise 0,5 % des zurückgezahlten Betrags in § 502 Abs. 3 BGB gelten nur für Allgemein-Verbraucherdarlehen. Für Baufinanzierungen sieht § 502 Abs. 1 BGB nur eine angemessene Entschädigung für den unmittelbaren Schaden der Bank vor, deren Berechnung der Rechtsprechung folgt und bei langer Restlaufzeit deutlich höher ausfallen kann.
- Was unterscheidet die Annuität von der Tilgung mit konstantem Tilgungsanteil?
- Bei der Annuität bleibt die monatliche Gesamtrate konstant, während sich das Verhältnis von Zins- und Tilgungsanteil verschiebt. Bei konstanter Tilgung bleibt stattdessen der Tilgungsanteil gleich, sodass die Rate anfangs höher ist und im Zeitverlauf sinkt; dafür fallen insgesamt weniger Zinsen an. Konstante Tilgung eignet sich für alle, die sich anfangs eine höhere Rate leisten können, die Annuität für alle, die eine planbare, gleichbleibende Rate bevorzugen.
- Sind Nebenkosten oder Gebühren in der Berechnung enthalten?
- Nein. Der Rechner berücksichtigt nur Zins und Tilgung. Kaufnebenkosten, Bearbeitungsgebühren und eine mögliche Vorfälligkeitsentschädigung sind nicht enthalten und können den tatsächlichen Aufwand deutlich erhöhen.
- Warum unterscheidet sich die Grunderwerbsteuer je nach Bundesland?
- § 11 Abs. 1 GrEStG legt bundesweit 3,5 % fest, doch Art. 105 Abs. 2a GG erlaubt den Ländern, einen eigenen Steuersatz zu bestimmen. Bayern ist beim Bundessatz geblieben, Sachsen hat seit 2023 einen Satz von 5,5 %, und mehrere Länder liegen bei 6,5 %. Bei einem Kaufpreis von 300.000 € sind das je nach Land rund 10.500 € bis 19.500 €, die zusätzlich zur Kreditrate aus Eigenkapital aufgebracht werden müssen.
- Was passiert bei einem Zinssatz von 0 %?
- Ohne Zinsen teilt der Rechner den Darlehensbetrag einfach gleichmäßig auf die Anzahl der Monate auf, da kein Zinsanteil zu berechnen ist. Jede Rate ist dann exakt gleich hoch und fließt vollständig in die Tilgung.
Quellen
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Zuletzt aktualisiert: 2026-08-22