Rechner für koreanisches Wochenfeiertagsgeld

Korea bezahlt einen wöchentlichen Ruhetag zusätzlich zu den tatsächlich geleisteten Stunden. Dieser Rechner zeigt, was dieser Zuschlag bei Ihrem Stundenlohn ausmacht.

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Eingaben

Ihr vertraglicher Bruttostundenlohn.

Die vertraglich vereinbarten Wochenstunden ohne Überstunden.

Ergebnis

Wochenfeiertagsgeld
82.560,00KRW
Wochenlohn inklusive Feiertagsgeld
495.360,00KRW
Effektiver Stundenlohn inklusive Feiertagsgeld
12.384,00KRW
Ergebnis
Grundlage: 40+ vertragliche Wochenstunden – pauschal 8 Stunden Lohn zum Stundensatz (Art. 50 Abs. 1, 2).

min(40, 40) / 40 × 8 × 10.320 = 82.560 / 412.800 + 82.560 = 495.360 / 495.360 / 40 = 12.384

So wird gerechnet

FormelUnter 40 vertraglichen Wochenstunden: (vertragliche Wochenstunden ÷ 40) × 8 × Stundenlohn. 40 Stunden oder mehr: 8 × Stundenlohn. Unter 15 vertraglichen Wochenstunden: 0 (Art. 18 Abs. 3 schließt Art. 55 vollständig aus).

Aus deutscher Sicht ist der koreanische Wochenfeiertagszuschlag zunächst ungewohnt, weil das deutsche Recht nichts Vergleichbares kennt. § 9 Absatz 1 ArbZG verbietet die Beschäftigung von Arbeitnehmern an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen von 0 bis 24 Uhr, ordnet für den freien Sonntag aber keine Vergütung an. Bezahlt wird nur der gesetzliche Feiertag, und zwar über § 2 Absatz 1 EntgFG, der für ausgefallene Arbeitszeit das Entgelt vorschreibt, das ohne den Arbeitsausfall angefallen wäre. Wer in Deutschland im Stundenlohn arbeitet, bekommt den arbeitsfreien Sonntag also nicht bezahlt. In Korea ist genau das der Regelfall.

Rechtsgrundlage ist Artikel 55 Absatz 1 des koreanischen Arbeitsstandardgesetzes, der jeden Arbeitgeber verpflichtet, im Durchschnitt mindestens einen bezahlten Ruhetag pro Woche zu gewähren. Der Zuschlag, umgangssprachlich Juhyu-Sudang, ist keine freiwillige Leistung. Er entsteht für jede Woche automatisch, in der die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, und wird zusätzlich zu den geleisteten Stunden gezahlt.

Zwei Voraussetzungen entscheiden über den Anspruch. Artikel 18 Absatz 3 nimmt Beschäftigte mit durchschnittlich unter 15 Wochenstunden über 4 Wochen vollständig von Artikel 55 aus, und Artikel 30 Absatz 1 der Durchführungsverordnung verlangt lückenlose Anwesenheit an den Arbeitstagen der jeweiligen Woche. Um die 15-Stunden-Grenze hat sich eine bekannte Umgehungspraxis gebildet: Schichtpläne knapp unterhalb von 15 Wochenstunden oder die Aufteilung einer Person auf zwei formal getrennte Verträge oder Gewerbeanmeldungen. Maßgeblich ist jedoch der 4-Wochen-Durchschnitt und nicht die einzelne Woche, sodass eine gelegentlich kürzere Woche den Anspruch nicht beseitigt. Aufgeteilte Verträge werden von den Arbeitsbehörden als ein Arbeitsverhältnis behandelt, wenn tatsächlich eine durchgehende Tätigkeit bei einem Arbeitgeber vorliegt.

Die Anwesenheitsbedingung wird am häufigsten missverstanden. Artikel 30 fragt, ob Sie an jedem geplanten Arbeitstag anwesend waren, nicht ob Sie pünktlich waren oder bis zum Schluss geblieben sind. Verspätung oder früheres Gehen zählt weiterhin als Anwesenheit an diesem Tag und ist eine Frage des Lohnabzugs oder der Abmahnung. Der Anspruch entfällt erst, wenn Sie an einem geplanten Arbeitstag ohne genehmigte Abwesenheit gar nicht erscheinen. Urlaub, den das Gesetz selbst als Anwesenheit behandelt, beseitigt ihn ebenfalls nicht.

Die Berechnung folgt Artikel 50 Absatz 1 und 2, die den gesetzlichen Bezugsrahmen auf 40 Wochenstunden und 8 Tagesstunden festlegen. Unter 40 vertraglichen Wochenstunden wird anteilig gerechnet: Wochenstunden durch 40, mal 8, mal Stundenlohn. Ab 40 Stunden beträgt der Zuschlag pauschal 8 Stunden Lohn. Mehr als 40 vertragliche Stunden erhöhen ihn nicht, weil er am gesetzlichen Bezugsplan einer Vollzeitkraft hängt und nicht an tatsächlichen Mehrstunden.

Daraus folgt eine koreanische Eigenheit, die beim Vergleich von Gehältern regelmäßig zu Fehlschlüssen führt: Monatsgehälter werden dort gegen 209 Stunden gerechnet und nicht gegen die rund 174 Stunden, die 40 Wochenstunden ergeben würden. Zu den 40 gearbeiteten Stunden kommen die 8 Wochenfeiertagsstunden, und die 48 werden mit den durchschnittlich 4,345 Wochen eines Monats multipliziert, was gerundet 209 ergibt. Das Arbeitsministerium verwendet genau diese Grundlage bei der Umrechnung des Mindestlohns und veröffentlicht den Stundenmindestlohn 2026 von 10.320 KRW zusammen mit einem Monatswert von 2.156.880 KRW.

Für die Mindestlohnprüfung ist das entscheidend. Wer exakt den gesetzlichen Mindeststundenlohn für geleistete Stunden zahlt und den Wochenfeiertagszuschlag nicht gesondert leistet, unterschreitet den gesetzlichen Mindestlohn, sobald man den Zuschlag einrechnet. Er ist eine eigenständige Pflichtzahlung und nicht in einem nackten Stundensatz enthalten. Die Zeile zum effektiven Stundenlohn teilt das gesamte Wochenentgelt einschließlich Zuschlag durch Ihre vertraglichen Stunden, und dieser Wert gehört in den Vergleich mit dem geltenden Mindestlohn.

Praktisch nützlich wird die Zahl beim Blick auf die Lohnabrechnung. Ziehen Sie vom Wochenentgelt die tatsächlich geleisteten Stunden zum Stundensatz ab und prüfen Sie, ob der Rest dem hier ausgewiesenen Zuschlag entspricht. Weist die Abrechnung nur eine Summe ohne Aufschlüsselung aus, verlangen Sie eine, denn koreanische Arbeitgeber müssen eine Lohnabrechnung mit nachvollziehbarer Berechnung aushändigen. Bleibt danach eine Lücke, ist das ein Fall von nicht gezahltem Lohn für das örtlich zuständige Arbeitsamt.

Wochenfeiertagsgeld nach vertraglicher Wochenarbeitszeit (bei Mindestlohn 2026 von 10.320 KRW/Stunde)
Vertragliche WochenstundenWochenfeiertagsgeld (KRW)
15 Stunden30.960
20 Stunden41.280
25 Stunden51.600
30 Stunden61.920
35 Stunden72.240
40 Stunden oder mehr82.560

Häufige Fragen

Wie genau wird das Wochenfeiertagsgeld berechnet?
Liegen Ihre vertraglichen Wochenstunden unter 40, teilen Sie sie durch 40, multiplizieren mit 8 und dann mit Ihrem Stundenlohn. Ab 40 Stunden ist es pauschal 8 Stunden Lohn zum Stundensatz – es wächst über 40 Stunden hinaus nicht weiter, weil Artikel 50 dort den gesetzlichen Bezugsplan festlegt.
Ich arbeite manche Wochen unter 15 Stunden, andere mehr – habe ich trotzdem Anspruch?
Geprüft wird ein 4-Wochen-Durchschnitt, nicht eine einzelne Woche. Liegen Ihre vertraglichen Stunden normalerweise über 15 pro Woche und ist eine Woche zufällig kürzer, disqualifiziert das allein Sie nicht. Entscheidend ist, ob der 4-Wochen-Durchschnitt bei mindestens 15 Stunden bleibt.
Ich kam an einem Tag ein paar Minuten zu spät – unterbricht das meine lückenlose Anwesenheit?
Nein. Artikel 30 fragt, ob Sie an jedem vereinbarten Arbeitstag anwesend waren, nicht, ob Sie exakt pünktlich waren. Verspätung oder vorzeitiges Verlassen kann einen Lohnabzug für die versäumte Zeit rechtfertigen, streicht aber nicht Ihre Anwesenheit an diesem Tag. Nur ein vollständiges, nicht genehmigtes Fernbleiben unterbricht die lückenlose Anwesenheit.
Wenn ich 50 Stunden pro Woche arbeite, bekomme ich dann mehr als 8 Stunden Feiertagsgeld?
Nein. Das Feiertagsgeld ist bei 40 vertraglichen Wochenstunden auf pauschal 8 Stunden gedeckelt, weil es am gesetzlichen Bezugsplan (Artikel 50) verankert ist, nicht an Ihren tatsächlich geleisteten Stunden. Stunden über 40 sind Überstunden und werden separat vergütet, nicht über ein höheres Feiertagsgeld.
Warum zeigt der Rechner einen „effektiven Stundenlohn“, der höher ist als mein tatsächlicher Stundenlohn?
Er teilt Ihren gesamten Wochenlohn inklusive Feiertagsgeld durch Ihre vertraglichen Stunden. Diese Zahl ist die richtige für den Vergleich mit dem gesetzlichen Mindestlohn: Zahlt Ihr Arbeitgeber für geleistete Stunden genau den Mindeststundensatz und nichts zusätzlich für den Feiertag, liegt der tatsächliche, feiertagsgeld-inklusive Satz unter dem gesetzlichen Minimum.
Haben Teilzeit- und geringfügig Beschäftigte Anspruch auf Wochenfeiertagsgeld?
Ja, solange sie dieselben zwei Bedingungen wie jeder andere Arbeitnehmer erfüllen: im Durchschnitt mindestens 15 Wochenstunden über 4 Wochen und lückenlose Anwesenheit an den vereinbarten Arbeitstagen dieser Woche. Die Berufsbezeichnung oder Vertragsart ändert daran nichts – entscheidend sind die tatsächlichen Stunden und die Anwesenheit.
Gibt es in Deutschland etwas Vergleichbares zum Wochenfeiertagszuschlag?
Nein. § 9 Absatz 1 ArbZG verbietet die Sonn- und Feiertagsarbeit, ordnet für den freien Sonntag aber keine Vergütung an. Bezahlt wird nur der gesetzliche Feiertag über § 2 Absatz 1 EntgFG. Ein Stundenlohnbeschäftigter erhält in Deutschland für den arbeitsfreien Sonntag also kein Entgelt, während der wöchentliche Ruhetag in Korea vergütet wird.
Warum rechnen koreanische Monatsgehälter mit 209 Stunden?
Weil der bezahlte Wochenfeiertag mitgezählt wird. 40 gearbeitete plus 8 Wochenfeiertagsstunden ergeben 48 Stunden pro Woche, multipliziert mit durchschnittlich 4,345 Wochen im Monat also gerundet 209. Das Arbeitsministerium nutzt diese Grundlage bei der Umrechnung des Mindestlohns und nennt für 2026 neben 10.320 KRW pro Stunde einen Monatswert von 2.156.880 KRW.

In dieser Berechnung verwendete Werte

Alle zeitabhängigen Werte, die dieser Rechner anwendet — mit der Quelle, aus der sie stammen, und dem Datum der letzten Prüfung.

Primär = Originaldokument der Behörde · Abgeleitet = aus zwei offiziellen Angaben berechnet · Sekundär = eine Quelle, die das Original zitiert

Quellen

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Zuletzt aktualisiert: 2026-08-22

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