Rechner für koreanische Abfindung

Korea zahlt eine gesetzliche Abfindung an jeden, der ein Jahr durchgehend beschäftigt war, auch bei Eigenkündigung. Dieser Rechner ermittelt den Betrag für Ihre Daten und Ihr Gehalt.

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Eingaben

Der Tag, an dem Ihr durchgehendes Beschäftigungsverhältnis bei diesem Arbeitgeber begann.

Ihr letzter Arbeitstag. Von diesem Datum aus wird der Bemessungszeitraum für den Durchschnittslohn rückwärts gezählt.

Ihre vertragliche Arbeitszeit, im Durchschnitt über 4 Wochen. Unter 15 Stunden entfällt der Abfindungsanspruch nach dem Arbeitsstandardgesetz vollständig.

Grundgehalt plus feste Zulagen, tatsächlich gezahlt in den 3 Monaten vor dem Austrittsdatum. Falls Probezeit, arbeitgeberbedingte Freistellung, Elternzeit o. Ä. in diesem Zeitraum lag, ziehen Sie diese Anteile vorab ab – die Durchführungsverordnung nimmt sie aus der Berechnung heraus.

Gesamter Bonus der letzten 12 Monate vor dem Austritt. Dieser Rechner wendet automatisch den 3/12-Anteil an, den auch der offizielle Abfindungsrechner des Arbeitsministeriums nutzt – tragen Sie den vollen Jahresbetrag ein, nicht bereits geteilt.

Der Betrag, der dieses Jahr tatsächlich für nicht genommenen Urlaub des Vorjahres ausgezahlt wurde. Wird ebenfalls automatisch mit 3/12 angerechnet.

Kennen Sie Ihren gewöhnlichen Tageslohn aus der Gehaltsabrechnung, tragen Sie ihn hier ein. Ist er höher als der berechnete Durchschnittslohn, schreibt das Gesetz vor, stattdessen ihn zu verwenden. Bei 0 bleibt dieser Vergleich aus.

Ergebnis

Geschätzte Abfindung
8.812.388KRW
Durchschnittlicher Tageslohn
97.826KRW
Tage durchgehender Beschäftigung
1.096Tage
Tage im 3-Monats-Bemessungszeitraum
92Tage
Ergebnis
Dies ist eine Schätzung aus den öffentlich bekannten Bausteinen des Gesetzes. Sie ersetzt keine endgültige Abrechnung Ihres Arbeitgebers, die Posten enthalten kann, die dieser Rechner für Ihren konkreten Fall nicht prüfen kann.

(9.000.000 + 0 + 0) / 92 = 97.826 / 97.826 × 30 × (1.096/365) = 8.812.388

So wird gerechnet

FormelAbfindung = Tages-Durchschnittslohn × 30 × (Tage durchgehender Beschäftigung ÷ 365); Durchschnittslohn = (Lohn der 3 Monate + Jahresbonus × 3/12 + ausgezahlte Resturlaubsvergütung × 3/12) ÷ Tage im 3-Monats-Zeitraum; ist der Durchschnittslohn niedriger als der gewöhnliche Lohn, gilt stattdessen der gewöhnliche Lohn (Arbeitsstandardgesetz Art. 2 Abs. 2).

Die koreanische Abfindung ist keine freiwillige Leistung, die ein Arbeitgeber anbieten kann oder nicht. Sie ist ein gesetzlicher Anspruch nach dem Gesetz zur Absicherung der Abfindungsleistungen von Arbeitnehmern. Artikel 4 Absatz 1 verpflichtet jeden Arbeitgeber, mindestens ein Abfindungssystem einzurichten, und Artikel 8 Absatz 1 legt das Minimum fest: mindestens 30 Tage Durchschnittslohn für jedes Jahr durchgehender Beschäftigung. Zwei Voraussetzungen entscheiden vollständig darüber, ob der Anspruch entsteht. Erstens durchgehende Beschäftigung von mindestens einem Jahr, zweitens nach Artikel 18 Absatz 3 des Arbeitsstandardgesetzes eine durchschnittliche Wochenarbeitszeit von mindestens 15 Stunden über 4 Wochen. Wird eine der beiden Schwellen verfehlt, greift das Gesetz überhaupt nicht, denn eine anteilige Abfindung unterhalb eines Jahres gibt es nicht.

Aus deutscher Sicht ist genau das der ungewohnte Teil. Das deutsche Recht kennt keinen allgemeinen Abfindungsanspruch. § 1a KSchG gibt einen solchen Anspruch nur in einer eng umrissenen Konstellation: Der Arbeitgeber kündigt betriebsbedingt, weist in der Kündigung auf den Anspruch hin, und der Arbeitnehmer lässt die Klagefrist verstreichen. Die Höhe beträgt dann 0,5 Monatsverdienste für jedes Jahr des Bestehens des Arbeitsverhältnisses, wobei ein Zeitraum von mehr als sechs Monaten auf ein volles Jahr aufgerundet wird. Alles darüber hinaus ist in der Praxis Verhandlungsergebnis im Kündigungsschutzprozess und kein Anspruch.

Der Unterschied liegt damit weniger in der Rechenformel als im Auslöser. In Korea spielt es keine Rolle, ob das Arbeitsverhältnis durch Eigenkündigung, Arbeitgeberkündigung oder Erreichen der Altersgrenze endet: Wer das Jahr voll hat und die 15-Stunden-Grenze überschreitet, bekommt die Zahlung. Auch die Größenordnung liegt anders, denn 30 Tage Durchschnittslohn je Beschäftigungsjahr entsprechen grob einem Monatsentgelt je Jahr und damit etwa dem Doppelten des Satzes aus § 1a KSchG, ohne dass ein Klageverzicht dafür nötig wäre. Funktional steht der koreanische Anspruch deshalb näher an einer verpflichtenden betrieblichen Altersversorgung als an dem, was in Deutschland Abfindung heißt.

Die Formel selbst ist einfach, sobald diese beiden Hürden genommen sind: Die Abfindung entspricht einem Tag Durchschnittslohn, multipliziert mit 30, multipliziert mit dem Verhältnis der tatsächlich beschäftigten Tage zu 365. Die eigentliche Komplexität steckt im Begriff „Durchschnittslohn“. Artikel 2 Absatz 1 Nummer 6 des Arbeitsstandardgesetzes definiert ihn genau: die Summe der Löhne, die dem Arbeitnehmer in den 3 Monaten vor dem Tag ausgezahlt wurden, an dem die Berechnung erforderlich wird, geteilt durch die Gesamtzahl der Kalendertage in genau diesem 3-Monats-Zeitraum, je nach den betroffenen Monaten typischerweise 89 bis 92 Tage. Dieser Rechner zählt diesen Zeitraum exakt vom Austrittsdatum zurück und teilt Ihren eingegebenen Lohn durch die genaue Tagesanzahl, statt pauschal von 90 oder 91 Tagen auszugehen.

Zwei Lohnbestandteile erschweren die 3-Monats-Summe, und beide werden hier automatisch berücksichtigt. Boni, die jährlich oder halbjährlich ausgezahlt werden, sowie eine Vergütung für nicht genommenen Urlaub aus dem Vorjahr, fließen nicht in voller Höhe in das 3-Monats-Fenster ein, sondern werden anteilig verrechnet. Dieser Rechner wendet denselben 3/12-Anteil an, den auch der offizielle Abfindungsrechner des Arbeitsministeriums vorführt: Der volle Betrag der vorangegangenen 12 Monate wird mit 3/12 multipliziert, bevor er zur 3-Monats-Lohnsumme addiert wird. Tragen Sie Bonus und Urlaubsvergütung deshalb als volle Jahresbeträge ein, die Aufteilung erfolgt automatisch.

Ist der Durchschnittslohn berechnet, prüft das Gesetz noch einmal nach. Artikel 2 Absatz 2 des Arbeitsstandardgesetzes bestimmt eindeutig, dass statt des Durchschnittslohns der gewöhnliche Lohn gilt, sobald der berechnete Durchschnitt darunter liegt. Gemeint ist der feste Stunden-, Tages- oder Monatssatz für die reguläre vertragliche Arbeit. Diese Regel verhindert gezielt, dass der Durchschnittslohn dem Arbeitnehmer zum Nachteil gereicht: Ein Zeitraum mit ungewöhnlich wenig variabler Vergütung darf keine kleinere Abfindung ergeben als ein Zeitraum mit völlig normaler, gleichmäßiger Bezahlung. Da die Berechnung des gewöhnlichen Lohns aus einem Monatsgehalt die genaue vertragliche Tagesarbeitszeit voraussetzt und dieser Rechner sie nicht abfragt, können Sie stattdessen einen bekannten gewöhnlichen Tageslohn direkt aus einer Gehaltsabrechnung eintragen. Der Rechner vergleicht ihn dann automatisch mit dem Durchschnittslohn und verwendet den höheren Wert.

Für die Ein-Jahres-Schwelle verwendet dieser Rechner eine praktische Annäherung: 365 Kalendertage durchgehender Beschäftigung oder mehr. Das Gesetz selbst misst die Anspruchsberechtigung in Kalenderjahren, nicht in einer festen Tagesanzahl, sodass ein Beschäftigungszeitraum, der ein Schaltjahr einschließt, auf 366 Tage kommen kann, obwohl er genau ein Kalenderjahr darstellt. Dieser Fall wird hier korrekt als anspruchsberechtigt behandelt, da 366 die 365-Tage-Grenze bereits überschreitet. In die andere Richtung gibt es keinen Fall, in dem ein Zeitraum unter einem Kalenderjahr zufällig 365 Tage erreicht, sodass die Näherung keine falschen Positivergebnisse erzeugt.

Der Umfang ist bewusst eng, und die Kante wird hier benannt statt überschätzt. Artikel 2 der Durchführungsverordnung zum Arbeitsstandardgesetz nimmt mehrere Arten von Zeiträumen und Zahlungen vollständig aus der 3-Monats-Lohnberechnung heraus: die ersten 3 Monate einer Probezeit, arbeitgeberbedingte Betriebsunterbrechung, Mutterschutz, Elternzeit, Streikzeiten und einige weitere. Dieser Rechner kann nicht wissen, ob einer dieser Fälle in Ihren konkreten 3 Monaten vorlag, und geht deshalb davon aus, dass der eingegebene Lohnbetrag den korrekten Zeitraum bereits widerspiegelt. Traf einer dieser Fälle bei Ihnen zu, passen Sie den eingegebenen Betrag entsprechend an.

Sinnvoll wird die Zahl vor allem im Abgleich mit der Abrechnung des Arbeitgebers. Koreanische Arbeitgeber müssen die Abfindung innerhalb von 14 Tagen nach dem letzten Arbeitstag zahlen, verlängerbar nur bei beiderseitigem Einvernehmen, und maßgeblich ist rechtlich der von ihnen berechnete Betrag. Liegt die Abrechnung deutlich unter dem Wert auf dieser Seite, fragen Sie gezielt nach, welche Lohnbestandteile eingeflossen sind und ob ein Zeitraum aus dem 3-Monats-Fenster herausgerechnet wurde. Genau dort entsteht die Lücke fast immer. Eine nicht gezahlte Abfindung gilt als nicht gezahlter Lohn und lässt sich beim örtlich zuständigen Arbeitsamt geltend machen.

Abfindung (KRW) nach durchschnittlichem Tageslohn und Beschäftigungsjahren
BeschäftigungsjahreTageslohn 100.000 KRWTageslohn 150.000 KRWTageslohn 200.000 KRW
1 Jahr3.000.0004.500.0006.000.000
3 Jahre9.000.00013.500.00018.000.000
5 Jahre15.000.00022.500.00030.000.000
10 Jahre30.000.00045.000.00060.000.000
15 Jahre45.000.00067.500.00090.000.000
20 Jahre60.000.00090.000.000120.000.000
30 Jahre90.000.000135.000.000180.000.000

Häufige Fragen

Habe ich Anspruch auf Abfindung, wenn ich weniger als ein Jahr gearbeitet habe?
Nein. Das Gesetz zur Absicherung der Abfindungsleistungen verlangt mindestens ein Jahr durchgehender Beschäftigung. Es gibt keine anteilige Abfindung für kürzere Zeiträume – unter einem Jahr entsteht der Anspruch schlicht nicht, unabhängig davon, wie wenige Tage fehlen.
Was zählt als meine „3 Monate“ für die Durchschnittslohnberechnung?
Die 3 Kalendermonate unmittelbar vor Ihrem Austrittsdatum, Tag für Tag rückwärts gezählt, und keine pauschale Annahme von 90 Tagen. Je nach den betroffenen Monaten kann der Zeitraum zwischen 89 und 92 Tagen liegen, und dieser Rechner verwendet die exakte Anzahl.
Warum muss ich Bonus und Urlaubsvergütung getrennt eintragen?
Weil sie anders angerechnet werden als reguläre Löhne. Statt den Bonus zu zählen, der zufällig genau in diese 3 Monate fiel (was je nach Auszahlungstermin null oder der volle Jahresbetrag sein könnte), verteilt das Gesetz Boni und Resturlaubsvergütungen gleichmäßig über 12 Monate und nimmt 3/12 des Jahresbetrags. Die vollen Jahreswerte einzutragen erlaubt diesem Rechner, den Anteil korrekt anzuwenden.
Was, wenn ich meinen gewöhnlichen Lohn nicht kenne?
Lassen Sie das Feld bei 0. Der Rechner verwendet dann nur den Durchschnittslohn. Ist Ihr Gehalt von Monat zu Monat recht konstant, liegen Durchschnitts- und gewöhnlicher Lohn meist nah beieinander – der Vergleich zählt vor allem bei unregelmäßigem Lohn, überstundenlastigen Zeiträumen oder einer kürzlichen Gehaltskürzung in den letzten 3 Monaten.
Schließt eine Arbeitszeit unter 15 Stunden pro Woche mich komplett aus?
Ja. Artikel 18 Absatz 3 des Arbeitsstandardgesetzes schließt Arbeitnehmer mit durchschnittlich unter 15 Wochenstunden über 4 Wochen sowohl von der Abfindung als auch vom bezahlten wöchentlichen Ruhetag aus – nicht nur mit einem reduzierten Betrag, sondern vollständig.
Wie verhält sich das zum deutschen Abfindungsanspruch nach § 1a KSchG?
Der deutsche Anspruch entsteht nur bei betriebsbedingter Kündigung mit Hinweis in der Kündigung und Verstreichenlassen der Klagefrist und beträgt dann 0,5 Monatsverdienste je Beschäftigungsjahr. Der koreanische Anspruch entsteht unabhängig vom Beendigungsgrund, also auch bei Eigenkündigung, und liegt mit 30 Tagen Durchschnittslohn je Jahr grob beim doppelten Satz. Ein Klageverzicht ist dafür nicht erforderlich.
Bekomme ich die Abfindung auch, wenn ich selbst kündige?
Ja. Das koreanische Gesetz unterscheidet nicht zwischen Eigenkündigung, Arbeitgeberkündigung und Erreichen der Altersgrenze. Entscheidend sind allein die beiden Schwellen: ein Jahr durchgehender Beschäftigung und mindestens 15 Wochenstunden im 4-Wochen-Durchschnitt.
Ist das der exakte Betrag, den mein Arbeitgeber mir zahlen muss?
Betrachten Sie es als nahe Schätzung, nicht als endgültige Zahl. Der Rechner geht davon aus, dass Ihr eingegebener Lohn gesetzlich ausgeschlossene Zeiträume wie Probezeit oder Freistellung bereits berücksichtigt, und kennt weder Zwischenabrechnungen noch strittige Beschäftigungszeiträume oder betriebliche Pläne, die abweichend vom gesetzlichen Minimum zahlen. Für eine verbindliche Zahl nutzen Sie die Lohnabrechnung Ihres Arbeitgebers oder den offiziellen Rechner des Arbeitsministeriums.

In dieser Berechnung verwendete Werte

Alle zeitabhängigen Werte, die dieser Rechner anwendet — mit der Quelle, aus der sie stammen, und dem Datum der letzten Prüfung.

Primär = Originaldokument der Behörde · Abgeleitet = aus zwei offiziellen Angaben berechnet · Sekundär = eine Quelle, die das Original zitiert

Quellen

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Zuletzt aktualisiert: 2026-08-22

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